Herzlich Willkommen beim Billard Verein Kahl am Main!

Mit diesen Seiten möchten wir dir einen kleinen Einblick in unseren Verein geben. Solltest du Fragen rund um den BV Kahl haben kannst du gerne mit uns in Verbindung treten, oder noch besser du kommst am besten gleich selbst vorbei.

Außerdem möchten wir dich gleich hier auf die Gaststätte in unserem Verein aufmerksam machen, die nicht nur für das leibliche Wohl der Mitglieder sorgt, sondern die auch für Festivitäten von Familienmitgliedern genutzt werden kann, wie Konfirmationen oder Geburtstage, hier findest du eine freundliche Atmosphäre und faire Preise.

Viel Spaß auf unserer Seite wünschen dir die Mitglieder des BV Kahl am Main.

Nächste Termine:

Trainingszeiten:

1. Mannschaft: Freitags
von 19 Uhr - Ende
2. Mannschaft: Donnerstags
von 19 Uhr - Ende
3. Mannschaft: Dienstags
von 19 Uhr - Ende
4. Mannschaft: Mittwochs
von 18 - 19:30 Uhr
5. Mannschaft: Sonntags
von 16 - 19 Uhr
Weitere Öffnungszeiten bitte abstimmen!

Jugend- und Einsteigertraining:

Donnerstags
von 17.30 - 19.00 Uhr

News

Corona Maßnahmen

verfasst am 01.04.2022

Corona Maßnahmen

Liebe Mitglieder,

wie bekannt ist, entfallen nach dem 02.04.2022 landesweit die Zugangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie".
Die Regelungen von "2G", "2Gplus" und/oder "3G" gehören somit bis auf Weiteres der Vergangenheit an.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben findet auch bei uns im Vereinsheim Anwendung.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen im Landkreis Aschaffenburg empfehlen wir jedoch, insbesondere an Spieltagen, weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.

Wir wünschen ein angenehmes Wochenende.

Bleibt alle gesund!

Die Vorstandschaft

Zutritt zum Vereinsheim ab sofort mit 3G-Regel möglich

verfasst am 18.02.2022

Zutritt zum Vereinsheim ab sofort mit 3G-Regel möglich

Liebe Mitglieder,

mit Wirkung zum 17.02.2022 wurde die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in vielen Bereichen angepasst. Dies betrifft auch unser Vereinsheim.

Im Wesentlichen gilt seit gestern wieder die „3G-Regel bei der eigenen sportlichen Betätigung“.


Dies bedeutet, dass bereits vollständig geimpfte Mitglieder keinen zusätzlichen Testnachweis mehr mit sich führen müssen.

Ungeimpfte Mitglieder haben ab sofort wieder Zutritt zum Vereinsheim, sofern sie einen aktuellen negativen Antigen Schnell Test vorlegen.

Wir empfehlen diesen Test nicht durch einen Selbsttest, sondern von einer offiziellen Teststelle durchführen zu lassen. Somit ist sichergestellt, dass es sich um ein zugelassenes Testverfahren handelt. Mitglieder, die sich per Selbsttest, unter Einhaltung des Vieraugenprinzips, vor Betreten des Vereinsheims testen, sind in der Nachweispflicht, dass der Test eine entsprechende Zulassung durch das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ hat.

Die Vorstandschaft

Zutritt zum Vereinsheim nur mit 2G-Plus möglich

verfasst am 27.11.2021

Zutritt zum Vereinsheim nur mit 2G-Plus möglich

Liebe Mitglieder,

ab sofort tritt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
vom 23. November 2021 in Kraft. Diese regelt, das der Zutritt zum Vereinsheim nur noch unter Einhaltung der *2G-Plus Regelung* erfolgen darf.
Dies bedeutet, dass alle über 12 Jährigen (geimpft oder genesen) zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test nicht älter als 48 Std.) verfügen müssen.
Dieser ist dem Schließverantwortlichen unaufgefordert vorzuzeigen.

Wir bitten um euer Verständnis.
Bleibt gesund und verliert nicht euren Optimismus!

Die Vorstandschaft

Krankenhausampel auf Rot - 2G-Regel

verfasst am 09.11.2021

Krankenhausampel auf Rot - 2G-Regel

Liebe Mitglieder,

nachdem erst am Wochenende die Krankenhausampel in Bayern von GRÜN auf GELB gesprungen ist, steht diese seit heute leider auf ROT.

Dies bedeutet, dass der Zutritt zum Vereinsheim ab sofort nur noch Genesenen und vollständig geimpften gestattet ist. (2G-Regel)

Das jeweilige Zertifikat ist, dem an diesem Abend schließverantwortlichem Mitglied, unaufgefordert vorzuzeigen.

Nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Kahl:
https://www.kahl-main.de/seite/de/gemeinde/2855/-/Corona_aktuell.html

Als Verein haben wir hierzu keinerlei rechtlichen Spielraum.

Auszug aus der Homepage der Gemeinde:

2. Warnstufe ROT:
gilt nunmehr ab 600 belegte Intensiv-Betten bayernweit,
außerdem in "Hotspots", bei denen die Inzidenz über 300 liegt und dort 80 v. H. Intensivbetten belegt sind;

Da die Ampel auf ROT gesprungen ist, gilt ab Dienstag 09.11. neben der FFP2-Maskenpflicht (anstatt OP-Maske) die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Auch wird die 2G-Regel nun deutlich ausgeweitet.

2G gilt in Fitnessstudios, Sportstätten, Theater, Kinos und Zoos.
Umgeimpfte haben hier keinen Zutritt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Veranstalter und Betreiber können ausnahmsweise auch Menschen Zutritt gewähren, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Allerdings müssen diese Besucher oder Kunden ein schriftliches ärztliches Zeugnis "im Original" mit vollständigem Namen, Geburtsdatum sowie einen negativen Test vorlegen.


Danke für euer Verständnis und bleibt gesund.

Der Vorstand

Eingeschränkte Öffnung des Vereinsheims ab 24.05.2021

verfasst am 06.09.2021

Eingeschränkte Öffnung des Vereinsheims ab 24.05.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 24.05.2021 wird das Vereinsheim, insofern die 7 Tage Inzidenz im Landkreis Aschaffenburg an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt und die Kreisverwaltung keine gegenläufige Regelung trifft, für Mitglieder wieder zugänglich sein.

Das zugrunde liegende Hygieneschutzkonzept haben wir euch auf den gängigen Kanälen zukommen lassen. Bitte lest euch dieses aufmerksam durch und haltet es unter allen Umständen ein.

Darüber hinaus möchten wir euch bitten, bevor ihr das Vereinsheim besucht, euer Kommen in der WhatsApp-Chat "Öffnungszeiten Kahl" zu kommunizieren, damit sichergestellt werden kann, dass alle Auflagen eingehalten werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen, bei gleichbleibend niedrigen Inzidenzen das Vereinsheim geöffnet halten können.

Bleibt bitte gesund!

Der Vorstand